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Gebrauchtwagenkredit

Ein gebrauchtes Fahrzeug finanzieren und dabei geschützt bleiben

Der Gebrauchtwagenkredit ist ein zweckgebundener Kredit: Der Kreditvertrag ist rechtlich mit dem Kaufvertrag über das Fahrzeug verbunden. Diese Verknüpfung ist keine Formalie, sondern der beste Schutz, den Sie haben. Kommt der Kauf letztlich nicht zustande — Fahrzeug zwischenzeitlich verkauft, Widerruf, Streitfall, säumiger Verkäufer —, wird der Kredit von Rechts wegen aufgehoben (Art. L.312-48 des französischen Code de la consommation), und Sie zahlen nichts zurück.

Der Unterschied zu einem nicht zweckgebundenen Kredit ist ganz konkret: Verschwindet der Verkäufer mit der Anzahlung, zahlen Sie bei einem Privatkredit die geliehenen 12.000 € trotzdem zurück. Bei einem zweckgebundenen Kredit nicht. Für einen Gebrauchtkauf — einen Markt, auf dem es böse Überraschungen gibt — wiegt dieses Argument schwer.

Der Gebrauchtmarkt umfasst sehr unterschiedliche Fälle: 6.000 € für einen zehn Jahre alten Kleinwagen von privat, 22.000 € für ein junges Fahrzeug beim Händler. Die Institute wenden auf diese beiden Fälle nicht dieselben Regeln an, insbesondere nicht beim Alter und beim Kilometerstand des Fahrzeugs.

  • Zweckgebundener Kredit: von Rechts wegen aufgehoben, wenn der Kauf nicht zustande kommt
  • Kauf beim Händler wie auch von privat, je nach Institut unter bestimmten Bedingungen
  • Betrag: ab 5.000 €, zum festen Jahreszins von 3,90 %
  • Auszahlung an den Verkäufer gegen Vorlage der Bestellung oder der Abtretungsbescheinigung
Die Konditionen

Die Verknüpfung mit dem Kauf

Im Vertrag wird das finanzierte Fahrzeug benannt. Erfolgt keine Lieferung, entfällt der Kredit. Umgekehrt wird Ihre Kaufverpflichtung hinfällig, wenn der Kredit abgelehnt wird, und eine geleistete Anzahlung muss Ihnen erstattet werden.

Alter und Kilometerstand des Fahrzeugs

Die meisten Institute finanzieren Fahrzeuge bis 8 bis 10 Jahre und unterhalb einer Kilometergrenze. Die Kreditlaufzeit wird häufig begrenzt, damit das Fahrzeug nicht vor der letzten Rate unbrauchbar ist.

Kauf von privat

Das ist möglich, aber strenger geregelt: Abtretungsbescheinigung, durchgestrichener Fahrzeugschein, höchstens sechs Monate alte technische Untersuchung. Manche Institute finanzieren nur Käufe beim Händler — wir wissen, welche.

Die Auszahlung der Mittel

Die Mittel werden in der Regel nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist direkt an den Verkäufer überwiesen. Sie strecken den Betrag nicht vor, was auch dem Verkäufer die Zahlung sichert.

So läuft es ab
01

Das Gesamtbudget, nicht nur der Preis

Rechnen Sie Zulassung, eventuelle Instandsetzung, technische Untersuchung und die erste Versicherung hinzu. Der Rechner nennt Ihnen die Rate für das vollständige Budget.

02

Der Antrag vor oder mit der Bestellung

Sie können die Prüfung starten, bevor Sie das Fahrzeug gefunden haben, um Ihren Spielraum zu kennen. Die Bestellung oder die Abtretungsbescheinigung wird verlangt, um die Zweckbindung des Kredits herzustellen.

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Die Bearbeitung des Antrags

Wir legen Ihren Antrag den Instituten vor, deren Raster zum Alter des Fahrzeugs und zur Art des Verkäufers passt, und wählen vorbehaltlich der Zusage das Angebot mit den niedrigsten Gesamtkosten.

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Unterschrift und Schlüsselübergabe

Nach Unterzeichnung und Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist gehen die Mittel an den Verkäufer. Die Übergabe des Fahrzeugs richtet sich nach dem mit ihm vereinbarten Termin.

Warum Sie den Kredit des Autohauses nicht sofort unterschreiben sollten
  • Die vor Ort angebotene Finanzierung ist selten die günstigste: Der Vergleich ist Ihr Verhandlungsspielraum
  • Wir vergleichen die Gesamtkosten einschließlich Versicherung, nicht die hervorgehobene Monatsrate
  • Wir prüfen, ob die Zweckbindung tatsächlich im Vertrag steht: Sie ist Ihr Schutz
  • Wenn laufende Kredite Ihr Budget auslasten, prüfen wir zuerst eine Umschuldung
Häufige Fragen

Der zweckgebundene Kredit wird von Rechts wegen aufgehoben: Sie müssen nichts zurückzahlen, und es fallen keine Kosten an. Das ist der große Vorteil dieser Konstruktion gegenüber einem Kredit ohne Verwendungsnachweis, bei dem Sie trotz fehlendem Fahrzeug gebunden blieben.

Ja, allerdings nur bei bestimmten Instituten und gegen Vorlage der Abtretungsbescheinigung, des Fahrzeugscheins und einer höchstens sechs Monate alten technischen Untersuchung. Wir leiten Ihren Antrag an die Institute weiter, die dies akzeptieren, oder finanzieren ihn selbst, statt Sie in eine Ablehnung laufen zu lassen.

Eine Faustregel: nicht länger zurückzahlen, als Sie das Fahrzeug behalten. Bei einem Gebrauchtwagen für 8.000 € sind 36 bis 48 Monate üblich; eine Streckung auf 84 Monate erhöht die Gesamtkosten für ein Auto, das dann deutlich gealtert ist, spürbar.

Sie ist nicht verpflichtend, aber eine Anzahlung von 10 bis 20 % senkt den Kreditbetrag und die Gesamtkosten und verbessert die Aussicht auf eine Zusage. Bei einem knappen Profil ist das der wirksamste Hebel.

Die Logik des zweckgebundenen Kredits ist dieselbe, mit anderen Laufzeiten und Höchstbeträgen. Wenn Sie schlicht Liquidität ohne bestimmten Kauf benötigen, bleibt ein nicht zweckgebundener Privatkredit möglich — allerdings ohne den mit dem Kauf verbundenen Schutz.

Ja. Der Kredit ist nicht durch das Fahrzeug besichert, sofern der Vertrag keine besondere Pfandklausel enthält. Sie können mit dem Verkaufserlös vorzeitig ablösen; eine etwaige Entschädigung ist auf 1 % des zurückgezahlten Kapitals begrenzt.

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Ein Kredit verpflichtet Sie und muss zurückgezahlt werden. Prüfen Sie Ihre Rückzahlungsfähigkeit, bevor Sie sich verpflichten.

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